4 Mose 31:19
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Jeder von euch, der einen Menschen getötet oder eine Leiche berührt hat, muss sieben Tage lang draußen vor dem Lager bleiben. Er soll sich am dritten und siebten Tag mit geweihtem Wasser von seiner Sünde reinigen. Das gilt sowohl für euch als auch für die Gefangenen.
Und lagert euch draußen vor dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt haben, daß ihr euch entsündigt am dritten und am siebenten Tage, samt denen, die ihr gefangen genommen habt.
Und lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage lang, ihr alle, die ihr jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt habt, und entsündigt euch am dritten und siebenten Tage, samt denen, welche ihr gefangen genommen habt.
Lagert euch nun außerhalb des Lagers sieben Tage lang, jeder, der eine Seele getötet oder einen Erschlagenen angerührt hat; entsündigt euch dann am dritten und siebten Tag, ihr und eure Gefangenen.
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